Jugendschutz im Nürnberger Land

Der Jugendschutz ist eine zentrale Aufgabe der örtlichen Jugendämter. Im Nürnberger Land wurde der erzieherische Jugendschutz an die kommunale Jugendarbeit im Kreisjugendring übertragen.
Zu unseren Aufgabenbereichen gehören:
- Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen
- Jugendmedienschutz
- Jugendarbeitsschutz
Zum Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen beraten wir Kommunen und Veranstalter im Nürnberger Land bei Festen und Feiern auf denen auch Kinder und Jugendliche anwesend sind. Damit wird gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche keinen körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden erleiden. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die jeder Veranstalter einzuhalten hat. Gesetzliche Grundlagen bilden das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz.
Wir arbeiten mit Bildungsträgern, Multiplikator*innen, Eltern und Jugendlichen im Bereich Jugendmedienschutz zusammen. Dabei bieten wir eine breite Palette aus Projekten, Schulungen, Workshops und Einzelberatung für verschiedene Zielgruppen an.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind durch den Jugendarbeitsschutz geschützt. Wenn Kinder und Jugendliche bei öffentlich Aufführungen mitwirken möchten (Theater, Chor) oder in Funk- und Fernsehproduktionen mitspielen, ist eine Stellungnahme des Jugendamts notwendig um eine Gefährdung für das körperliche und seelische Wohl auszuschließen.

Jugendschutz bei öffentlichen Veranstaltungen
Die Einhaltung des Jugendschutz ist verpflichtend für alle öffentlichen Veranstaltungen.Wir haben weiterführende Informationen, Beispiele zur praktischen Umsetzung, Aushänge und Merkblätter zur Veranstalter und Kommunen zusammengefasst.
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Jugendarbeitsschutz
Eltern und Personensorgeberchtigte können Ausnahmegenehmigungen erwirken, zum Beispiel für Auftritte in Film- und Fernsehproduktionen, Hörfunk, Theater- und Musikaufführungen. Auch für die Ausübung von Ferienarbeit und Freizeitjobs gibt es Ausnahmen.
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Jugendmedienschutz
Auch der Jugendmedienschutz gehört zu den Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit. Im Nürnberger Land ist der Kreisjugendring dafür verantwortlich. Das „Netzwerk Medienkompetenz" wurde für diesen Bereich gegründet. Mitglieder sind Vertreter*innen unterschiedlicher Institutionen wie beispielsweise der Polizei, der Erziehungsberatungsstelle Nürnberger Land, der Jugendsozialarbeit, sowie verschiedenen Vertreter*innen der Jugendzentren und Jugendverbandsarbeit im Nürnberger Land.
Zum Jugendmedienschutz gehört die Beratung von Einrichtungen ebenso wie die Durchführung eigener Projekt und Bildungsarbeit. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche sowie Multiplikator*innen und Eltern.
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Veranstaltungen der Jugendarbeit
Für den Besuch von Gaststätten und Tanzveranstaltungen kann das Jugendamt auch Ausnahmen bewilligen, hinsichtlich der Altersspanne oder der zeitlichen Begrenzung. Auch hier wird nach § 7 JuSchG vorgegangen. Es können Ausnahmen von den Zugangs- und Zeitbeschränkungen erteilt werden, die das Gesetz für den Besuch von Jugendlichen sonst vorsieht. Diese Ausnahmeregelungen sollen es ermöglichen, pädagogisch sinnvolle oder zumindest unproblematische Veranstaltungen in Einzelfällen zu genehmigen. Auch hier ist es wichtig, dass sich Veranstalter rechtzeitig an uns wenden.
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