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Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz im Landkreis

Im Nürnberger Land liegt für den KJR der Jugendmedienschutz-Fokus auf handlungsorientierter Medienpädagogik und Informationsvermittlung – also dem erzieherischen Jugendmedienschutz. So werden neben den Projekten Medienscouts und Schulradio auch Jugendmedienschutz-Workshops für Schulklassen angeboten. Dazu werden pro Schuljahr mehrere Elternabende zu unterschiedlichen Themen durchgeführt.

Warum Jugendmedienschutz?

Medien sind fester Bestandteil des Alltags: Auf der einen Seite werden sie fürs Zurechtkommen in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Junge Menschen müssen an Medien herangeführt werden, müssen sie nutzen und ausprobieren können. Auf der anderen Seite sind aber nicht alle digitalen Trends und Veröffentlichungen für Kinder und Jugendliche geeignet. Vor diesen potentiellen Gefährdungen müssen Heranwachsende geschützt werden.
Daher gibt es den Jugendmedienschutz als wichtigen Teil des Jugendschutzes. Der Jugendmedienschutz gliedert sich unter Anderem in den gesetzlichen und erzieherischen Jugendmedienschutz. Die Ansätze sind ergänzend aber unterschiedlich: Gesetzlich geregelter Schutz als auch Befähigung und Unterstützung zum Selbstschutz.

Gesetzlicher Jugendmedienschutz

Der gesetzliche Jugendmedienschutz ist verankert im Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Auf Grundlage dieser Gesetze gibt es verschiedene Behörden und Prüfstellen. Diese kontrollieren unterschiedliche Medieninhalte nach bestimmten Kriterien und schreiten ein, wenn ein Song, ein Videospiel, eine App, eine Zeitschrift, ein Film oder eine Internetseite die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden könnte. So prüft beispielsweise die USK (Unterhaltungs Software Selbstkontrolle) alle in Deutschland erscheinenden Games und erteilt bzw. verwehrt Altersfreigaben. Aus der Perspektive des gesetzlichen Jugendmedienschutz werden Kinder und Jugendliche als passive Konsument*innen betrachtet, die vor schädlichen Einflüssen geschützt werden müssen. An anderer Stelle setzt der erzieherische Jugendmedienschutz ein.

Erzieherischer Jugendmedienschutz

Der erzieherische Jugendmedienschutz geht als Aufgabe aus §14 SGB VIII hervor. Aus dessen Sicht sind Heranwachsende aktive Gestalter*innen ihrer Lebenswelt. Sie sollen nicht nur geschützt, sondern zum Selbstschutz befähigt werden: So geht es vor allem darum, Kinder und Jugendliche für Chancen und Risiken aktueller Medien zu sensibilisieren. Sie sollen in ihrem Medienhandeln unterstützt und in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden. Der KJR versucht dies hauptsächlich durch medienpädagogische Projekte: Learning by doing ist angesagt. Neben Kindern und Jugendlichen sind auch Eltern Zielgruppe des erzieherischen Jugendmedienschutzes. Hier geht es vor allem um Prävention.

Bei Fragen rund um Jugendmedienschutz/ Medienpädagogik einfach Kontakt aufnehmen mit:

Fabian Müller

Pädagogischer Mitarbeiter

Telefon: +49(9123)950-6490
E-Mail: f.mueller@nuernberger-land.de

E-Mail schreiben

Bildernachweis: Die gezeichneten Bilder sind von www.pixabay.de

Hier gibt es die aktuelle Broschüre "Social Media in der Jugendarbeit" der Kommunalen Jugendarbeit in Mittelfranken zum kostenlosen Download.

Diese Broschüre bietet einen Überblick und verschiedene Tipps zum sinnvollen Umgang mit Social Media und soll dadurch Hilfestellungen zur sicheren Anwendung der modernen Kommunikationsmethoden geben.