Kreisjugendring Nürnberger Land
des Bayerischen Jugendrings, KdöR
Am Winkelsteig 1a
91207 Lauf-Wetzendorf
Tel.: +49(9123)950-6487
Fax: +49(9123)950-8022
Mail: kreisjugendring@nuernberger-land.de
Was bedeutet „Kommunale Jugendarbeit"?
Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt des Landkreises getragene Jugendarbeit. Sie hat eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit: die Kommunale Jugendarbeit hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Die Kommunale Jugendarbeit arbeitet daher an einer möglichst optimalen Planung und Gestaltung, Förderung und Entwicklung von Infrastrukturen der Kinder- und Jugendarbeit. Sie ist weniger maßnahmenorientiert. Zielgruppe sind alle jungen Menschen bis 27 Jahre.
Konkret bedeutet dies die Wahrnehmung und Ausführung folgender Aufgaben:
Durch die Vielfalt an Aufgaben entstehen immer wieder unterschiedlichste Projekte und Angebote. Sie tragen dazu bei, die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen strukturell zu verbessern. Aktuelle Projekte stellen wir unter der Rubrik Aktuelles oder Termine ein.
Im Landkreis Nürnberger Land sind die Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit seit 2013 an den Kreisjugendring per Delegationsvertrag übertragen. Für die Aufgabenerfüllung wird der KJR durch hauptberufliches Personal des Landkreises Nürnberger Land unterstützt. Außerdem stellt der Landkreis Nürnberger Land neben Büroräumen die Anbindung an die Infrastruktur des Landratsamtes (Telefon, EDV-Support, Post, Druckerei etc.) kostenfrei zur Verfügung. Der Kreisjugendring Nürnberger Land (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf der Landkreisebene. Der KJR ist Gliederung des Bayerischen Jugendring und damit Teil einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Im Landkreis Nürnberger Land sind die Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit seit 2013 an den KJR per Delegationsvertrag übertragen. Für die Aufgabenerfüllung wird der KJR durch hauptberufliches Personal des Landkreises Nürnberger Land unterstützt. Außerdem stellt der Landkreis Nürnberger Land neben Büroräumen die Anbindung an die Infrastruktur des Landratsamtes (Telefon, EDV-Support, Post, Druckerei etc.) kostenfrei zur Verfügung.
Der Kreisjugendring Nürnberger Land (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf der Landkreisebene. Der KJR ist Gliederung des Bayerischen Jugendring und damit Teil einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Im Landkreis Nürnberger Land sind die Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit seit 2013 an den KJR per Delegationsvertrag übertragen. Für die Aufgabenerfüllung wird der KJR durch hauptberufliches Personal des Landkreises Nürnberger Land unterstützt. Außerdem stellt der Landkreis Nürnberger Land neben Büroräumen die Anbindung an die Infrastruktur des Landratsamtes (Telefon, EDV-Support, Post, Druckerei etc.) kostenfrei zur Verfügung.
Im Bereich des Aufgabenfeldes Förderung der Jugendverbandsarbeit - gebundene Ganztagsklassen - sowie der offenen Ganztagsklasse beschäftigt der KJR eigenes Fachpersonal, welches aus Landesmitteln bzw. Zuschüssen der jeweiligen Sachaufwandsträger finanziert wird.
Organe des Kreisjugendrings sind: