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Buttonmaschinen

Zwei verschiedene Größen verfügbar

Wir haben zwei Buttonmaschinen der Firma IBP Schollenberger, eine für Buttons mit Durchmesser 55mm und eine für etwas kleinere Buttons mit 38mm Durchmesser. 

Passende Buttonrohteile mit Sicherheitsnadel haben wir ebenfalls vorrätig und können Sie gern dazu bestellen: pro fertigem Button wird ein Oberteil, ein Unterteil und eine Folie benötigt. 

Wir berechnen pro Set bei den großen Buttons 0,42 € und bei den kleineren 0,30 €

Dabei bestellen Sie eine gewünschte Anzahl, bezahlen am Ende aber nur den tatsächlichen Verbrauch. Wenn Sie also planen, 100 Buttons anzufertigen, würden Sie von uns je 100 Oberteile, Unterteile und Folien mitbekommen. Über die Nutzung der Buttonmaschine wird dann vielleicht doch nicht alles gebraucht und Sie bringen uns die Restbestände der Rohteile wieder mit. Wir zählen dann jeweils die Teile und stellen die Anzahl der verbrauchten Buttonteile anhand der meistverbrauchten Teile (in der Regel sind das die Folien, weil diese oft aneinander haften...) in Rechnung.

 

Ausleihgebühren Buttonmaschine:

  • Für KJR-Mitgliedsverbände: 11,90 € pro Woche und Maschine
  • Für Firmen und Privatpersonen: 23,80 € pro Woche und Maschine

NEU Umsatzsteuer ab 2023:

Ab 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Die Gebührenordnung muss ab diesem Zeitpunkt die Preise inklusive Umsatzsteuer darstellen. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleiher um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der
Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html)

Sollte nichts davon der Fall sein, wird die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte Ihre Verleihanfrage umsatzsteuerfrei sein (z.B. anerkannter Träge der Jugendarbeit zum Zwecke der Jugendarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht), wird ein Abschlag in Höhe von 19 Prozent vom ausgewiesenen Preis veranlasst.