Wir fördern die Jugendarbeit im Landkreis auch monetär und vergeben nach unterschiedlichen Kriterien Zuschüsse für:
(Anmerkung: Sollte Ihr benutztes Endgerät/Device die Voraussetzung zur Beantragung von Zuschüssen nicht anzeigen, bitte einfach nach unten scrollen)
Voraussetzung zur Beantragung von Zuschüssen ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss nach § 72 a SGB VIII.
Um die Zuschüsse in voller Höhe zu erhalten, ist in jedem Jahr der aktuelle Jahresberichtsfragebogen online auszufüllen. Der Link hierfür wird im März 2026 an die bei uns gemeldeten Gesamtjugendleiter der Jugendverbände verschickt und ist bis Ende März gültig.
Fristende für die Online-Bearbeitung des Jahresfragebogens ist der 30. März 2026.
Hat Ihr Verband keine E-Mail mit dem Fragebogenlink erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an uns!
Dies ist einerseits zur Erhebung des Landkreis-Zuschusses als auch zur Vertretung in unseren Vollversammlungen und nicht zuletzt zur Aktualitätsprüfung unserer Adressdatenbanken notwendig. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Auf Beschluss der Herbst-Vollversammlung 2023 sind ab 01. Januar 2024 keine eigenhändigen Unterschriften der Teilnehmenden mehr erforderlich. Die Unterschrift des Antragsstellers auf dem Antragsformular ist zwingend erforderlich, mit dieser wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt.
Änderungshinweis 2026
Ab dem 01.01.2026 gelten neue Förderrichtlinien für die Antragstellung für Zuschüsse für Freizeitangebote in der Jugendarbeit (ein- und mehrtägige Freizeiten)!
Die neuen Förderrichtlinien sind uneingeschränkt gültig. >>
Bitte die aktuellen Formulare benutzen. Alle bisherigen Dokumente (bis 2025) sind ungültig und können nicht bearbeitet werden.
Auch NEU: Für alle durch uns geförderten Freizeiten muss in den Publikationen (u.a. öffentlichen Ausschreibungen / Einladungen) unsere KJR-Wort-Bildmarke eingefügt werden. Mustervorlagen zum Download finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.
Wort-Bildmarke des KJR Nürnberger Land
Für Maßnahmen, die ab dem 01.01.2026 stattfinden, und durch uns gefördert werden sollen, ist eine der zur Verfügung gestellten Wort-Bildmarken des KJR Nürnberger Land bei allen Informations- und Publizitätsmaßnahmen (u. a. Ausschreibungen/Einladungen) zu verwenden.
Nachfolgend können Sie die notwendigen Wort-Bildmarken (mit transparentem Hintergrund) herunterladen:
Formulare 2026
Formulare zur Förderung für Freizeiten in der Jugendarbeit
- Bei eintägigen Freizeitangeboten mit mindestens 6 Stunden Dauer (ohne An-/Abfahrt) beträgt der Fördersatz pro Tag und Teilnehmer 3,50 Euro.
- Bei Freizeiten mit einer Übernachtung beträgt der Fördersatz pro Tag und Teilnehmer 4,00 Euro.
- Bei Freizeiten mit mind. zwei Übernachtungen beträgt der Fördersatz pro Tag und Teilnehmer 5,00 Euro.
Hinweis:
Sollte die Berechung des Fehlbetrages im Antragsformular nicht korrekt sein (Fehler bei Microsoft Edge!), bitte das Formular nicht direkt im Browser ausfüllen, sondern erst herunterladen, lokal abspeichern und mit einem anderen Programm (z.B. Adobe Reader, Firefox, sonstiges PDF-Anzeigeprogramm) öffnen.
