Herzlich Willkommen beim

Der Kreisjugendring Nürnberger Land

 

Was ist der Kreisjugendring?

Jugend-Verbände:

Es gibt ungefähr 44.200 Kinder und Jugendliche im Land-Kreis Nürnberger Land.

Viele Kinder und Jugendliche sind in den Jugend-Verbänden.

Ein Jugend-Verband besteht aus mehreren Gruppen oder Vereinen.

Es gibt zum Beispiel die bayerische Sport-Jugend.

Dazu gehören viele Sport-Gruppen und Sport-Vereine.

Gruppen-Leiter:

Jede Gruppe hat einen Gruppen-Leiter oder eine Gruppen-Leiterin.

Der Gruppen-Leiter ist erwachsen oder älter als die Kinder und Jugendlichen.

Der Gruppen-Leiter kann auch ein Sport-Trainer sein.

Viele Gruppen-Leiter sind ehren-amtlich. 

Das heißt, sie arbeiten oft in ihrer Freizeit. 

Zusammen-Arbeit im Kreis-Jugend-Ring:

Viele Menschen können mehr schaffen als ein Mensch.

Und viele Jugend-Verbände können mehr schaffen als ein Jugend-Verband.

Deswegen arbeiten viele Jugend-Verbände zusammen.

Deswegen sind viele Jugend-Verbände

Mitglied im Kreisjugendring Nürnberger Land.

Im Kreisjugendring Nürnberger Land sind in etwa 27 Jugend-Verbände.

Die 27 Jugend-Verbände haben ungefähr 250 Gruppen.

Die 27 Jugend-Verbände treffen sich.

Die 27 Jugend-Verbände besprechen beim Treffen die Zusammen-Arbeit.

Die 27 Jugend-Verbände schicken zu dem Treffen Gruppen-Leiter.

Dieses Treffen heißt Kreisjugendring Voll-Versammlung.

Hier gibt es Informationen zu der Kreisjugendring Voll-Versammlung.

Hier gibt es Informationen zu der Aufgabe vom Kreis-Jugend-Ring Nürnberger Land.

Kreisjugendring - Jugendarbeit im Nürnberger Land

Der Kreisjugendring Nürnberger Land (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf Landkreisebene.

Wir vertreten aktuell 33 Jugendverbände und Jugendgemeinschaften mit rund 220 örtlichen Gruppierungen.

Unsere Aufgabe ist es, durch Jugendarbeit und aktive Jugendpolitik positive Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu fördern und weiterzuentwickeln.

Der Kreisjugendring Nürnberger Land ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, KdöR, entsprechend der Satzung des Bayerischen Jugendrings.