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Mocktailbar

Diese Mocktailbar beinhaltet alles, was man für die Zubereitung alkoholfreier Cocktails braucht.

Selbst Limetten zerdrücken, Sirup abmessen, Eis zerstoßen und am Ende alles mit einer Kirsche dekorieren?

  • Die Mocktailbar bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit sich einmal selbst als Barkeeper zu versuchen und dabei zu lernen, dass man auch ohne Alkohol etwas Leckeres mixen kann. Außerdem eignet sich die Bar als perfekte Ergänzung für ein gelungenes Fest oder eine Feier.

Dabei ist das komplette Zubehör, was für das Mixen leckerer Mocktails nötig ist. Zum Beispiel: Cocktailgläser aus Plastik, Shaker, Stößel, Messer, Schneidebretter und Eisbehälter...... Außerdem: ein großer Pavillon, Kühlbox, zwei Strandliegen, zwei Bartische und eine Mocktailbarfahne.

Um den Einkauf und die Planung zu erleichtern, sind in der beiliegenden Broschüre drei Rezepte inklusive Einkaufsliste und Mengenangaben aufgeführt.

Die Bar ist im eigenen Anhänger oder Kleinbus transportierbar und kann für Veranstaltungen jeder Art eingesetzt werden.
Es dürfen keine alkoholischen Getränke damit zubereitet, ausgeschenkt oder verkauft werden.

Mit der Mocktailbar (übersetzt bedeutet Mocktail: alkoholfreier Cocktail) möchte der KJR-Nürnberger Land eine Alternative zum Alkoholkonsum anbieten, die nicht nur Spaß macht, sondern auch einen klaren Kopf sichert. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung werden somit durch ansprechende und schmackhafte Mocktails gefördert.

Ausleihgebühren:

  • Für KJR-Mitgliederverbände: 47,60 €/ Woche
  • Für Schulen, Kitas, gemeinnützige Organisationen und weitere Einrichtungen der Jugendhilfe: 77,35 €/ Woche
  • Für Firmen und Privatpersonen: 113,05 €/ Woche

NEU Umsatzsteuer ab 2023:

Ab 01.01.2023 findet das Umsatzsteuergesetz Anwendung. Die Gebührenordnung muss ab diesem Zeitpunkt die Preise inklusive Umsatzsteuer darstellen. Um zu prüfen, ob die Verleihanfrage der Umsatzsteuerpflicht unterliegt oder nicht, bitten wir, wahrheitsgemäß anzugeben ob es sich beim Entleiher um einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe (z.B. die Mitgliedsvereine und Verbände in den Stadt- und Kreisjugendringen, Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, siehe auch www.blja.bayern.de) handelt oder ob die Verleihgegenstände ausschließlich zum Zweck der
Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB Vlll genutzt werden (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html)

Sollte nichts davon der Fall sein, wird die Umsatzsteuer entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Sollte Ihre Verleihanfrage umsatzsteuerfrei sein (z.B. anerkannter Träge der Jugendarbeit zum Zwecke der Jugendarbeit ohne Gewinnerzielungsabsicht), wird ein Abschlag in Höhe von 19 Prozent vom ausgewiesenen Preis veranlasst.

Verleihbroschüre mit allen wichtigen Infos