Kreisjugendring Nürnberger Land
des Bayerischen Jugendrings, KdöR
Am Winkelsteig 1a
91207 Lauf-Wetzendorf
Tel.: +49(9123)950-6487
Fax: +49(9123)950-8022
Mail: kreisjugendring@nuernberger-land.de
Herzlich Willkommen beim
Es gibt ungefähr 44.200 Kinder und Jugendliche im Land-Kreis Nürnberger Land.
Viele Kinder und Jugendliche sind in den Jugend-Verbänden.
Ein Jugend-Verband besteht aus mehreren Gruppen oder Vereinen.
Es gibt zum Beispiel die bayerische Sport-Jugend.
Dazu gehören viele Sport-Gruppen und Sport-Vereine.
Jede Gruppe hat einen Gruppen-Leiter oder eine Gruppen-Leiterin.
Der Gruppen-Leiter ist erwachsen oder älter als die Kinder und Jugendlichen.
Der Gruppen-Leiter kann auch ein Sport-Trainer sein.
Viele Gruppen-Leiter sind ehren-amtlich.
Das heißt:
Sie bekommen kein Geld für die Gruppen-Leiter-Arbeit.
Sie machen das in ihrer Freizeit.
Viele Menschen können mehr schaffen als ein Mensch.
Und viele Jugend-Verbände können mehr schaffen als ein Jugend-Verband.
Deswegen arbeiten viele Jugend-Verbände zusammen.
Deswegen sind viele Jugend-Verbände
Mitglied im Kreis-Jugend-Ring Nürnberger Land.
Im Kreis-Jugend-Ring Nürnberger Land sind 27 Jugend-Verbände.
Die 27 Jugend-Verbände haben ungefähr 250 Gruppen.
Die 27 Jugend-Verbände treffen sich.
Die 27 Jugend-Verbände besprechen beim Treffen die Zusammen-Arbeit.
Die 27 Jugend-Verbände schicken zu dem Treffen Gruppen-Leiter.
Dieses Treffen heißt Kreis-Jugend-Ring Voll-Versammlung.
Hier gibt es Informationen zu der Kreis-Jugend-Ring Voll-Versammlung.
Hier gibt es Informationen zu der Aufgabe vom Kreis-Jugend-Ring Nürnberger Land.
Der Kreisjugendring Nürnberger Land (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf Landkreisebene.
Wir vertreten aktuell 33 Jugendverbände und Jugendgemeinschaften mit rund 220 örtlichen Gruppierungen.
Unsere Aufgabe ist es, durch Jugendarbeit und aktive Jugendpolitik positive Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu fördern und weiterzuentwickeln.
Der Kreisjugendring Nürnberger Land ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings, KdöR, entsprechend der Satzung des Bayerischen Jugendrings.