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Jugendarbeit im Überblick

Der Kreisjugendring Nürnberger Land (KJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf der Landkreisebene. Der KJR ist Gliederung des Bayerischen Jugendrings und damit Teil einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Im Landkreis Nürnberger Land sind die Aufgaben der Kommunalen Jugendarbeit seit 2013 per Delegationsvertrag an den KJR  übertragen. Für die Aufgabenerfüllung wird der KJR durch hauptberufliches Personal des Landkreises Nürnberger Land unterstützt. Außerdem stellt der Landkreis Nürnberger Land neben Büroräumen die Anbindung an die Infrastruktur des Landratsamtes (Telefon, EDV-Support, Post, Druckerei etc.) kostenfrei zur Verfügung.
Im Bereich des Aufgabenfeldes Förderung der Jugendverbandsarbeit - gebundene Ganztagsklassen - sowie der offenen Ganztagsklasse beschäftigt der KJR eigenes Fachpersonal, welches aus Landesmitteln bzw. Zuschüssen der jeweiligen Sachaufwandsträger finanziert wird.

Organe des Kreisjugendrings sind:

Kommunale Jugendarbeit im Kreisjugendring Nürnberger Land

Was bedeutet „Kommunale Jugendarbeit"? 
Kommunale Jugendarbeit ist die vom Jugendamt des Landkreises getragene Jugendarbeit. Sie hat eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis. Sie hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Zuständigkeitsgebiet des Jugendamtes rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die gesetzlichen Grundlagen für unseren Auftrag finden sich im SGB VIII, §§11 - 14. Zur Erfüllung unseres Auftrags arbeiten wir eng zusammen mit den Städten und Gemeinden im Landkreis, sowie mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, mit Vereinen und Verbänden und mit Einrichtungen der Jugendhilfe. Außerdem pflegen wir eine breite Netzwerkarbeit im Bezrik Mittelfranken und in Bayern. Unsere Angebote richten sich an alle jungen Menschen bis 27 Jahre.
Konkret bedeutet unsere Arbeit die Wahrnehmung und Ausführung folgender Aufgaben:

  • Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben der Jugendarbeit sowie Fortbildung von Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit
  • Beratung von Institutionen, kreisangehörigen Gemeinden und Multiplikator*innen (Jugendbeauftragte, Fachkräfte der Jugendarbeit)
  • Koordination und Vernetzung von Arbeitskreisen, Gremien und Jugendverbänden, aber auch von Maßnahmen und Angeboten der Jugendarbeit
  • Mitwirkung bei der Anerkennung von Trägern
  • Leitung und Betrieb eigener Einrichtungen der Jugendarbeit (Lern- und Erfahrungsraum Edelweißhütte)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 

Aktuelle Angebote der Jugendarbeit und unsere Projekte findet Ihr unter der Rubrik Aktuelles oder Termine. Unsere Aufgaben im Bereich Jugendschutz teilen sich in die Bereiche Jugendmedienschutz & erzieherischer Jugendschutz. Hier stehen unsere Infobroschüren als Download für Sie bereit. Jugendschutztafeln für Veranstaltungen können über die Geschäftsstelle bestellt werden, oder als pdf heruntergelanden werden.